AGB
ME. Performance Systems
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ME. Performance Systems, Inhaber Michael Estler Im Traubfeld 2, 73479 Ellwangen (Jagst) Stand: Februar 2026 1. Geltungsbereich 1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von ME. Performance Systems, Inhaber Michael Estler, 73479 Ellwangen, gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. 1.2 Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. 1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. 2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang 2.1 Vertragsgegenstand sind insbesondere Leistungen in den Bereichen Social Media Marketing, Content Creation, Videoproduktion, Fotoproduktion, Werbekampagnen, Beratung, Strategieberatung, Messekonzepte, KI-gestützte Leistungen, Schulungen sowie sonstige Marketingdienstleistungen. 2.2 Art, Umfang, Laufzeit und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsbaustein. 2.3 Angaben zu Zeiten, Umfängen und Ergebnissen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, Planwerte. 3. Vertragsschluss 3.1 Angebote von ME. Performance Systems, Inhaber Michael Estler sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. 3.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande, insbesondere per E-Mail, WhatsApp, Unterschrift, mündliche Bestätigung oder konkludentes Handeln. 3.3 Freigaben und Abstimmungen können wirksam per E-Mail, WhatsApp, Telefon, Videocall oder persönlich erfolgen. 4. Vertragsbeginn und Laufzeit 4.1 Der Vertrag beginnt mit dem vereinbarten Projektstart, spätestens mit der ersten Leistungshandlung. 4.2 Mindestlaufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. 4.3 Laufzeitverträge verlängern sich automatisch um die jeweils ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht spätestens 14 Tage vor Laufzeitende in Textform gekündigt werden. 4.4 Bei Laufzeitverträgen bleibt die Vergütung auch dann geschuldet, wenn der Kunde Leistungen nicht oder nicht vollständig abruft. 5. Preise und Zahlungsbedingungen 5.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 5.2 Einzelprojekte: 50 Prozent der Vergütung sind bei Beauftragung fällig, 50 Prozent bei Auslieferung. 5.3 Retainer oder Laufzeitverträge: Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig, jeweils zum vertraglich vereinbarten Abrechnungsstichtag. Ist kein Abrechnungsstichtag vereinbart, gilt der Kalendertag des Vertragsbeginns als Stichtag. 5.4 Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, soweit nichts anderes vereinbart wurde. 5.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen im B2B-Bereich einschließlich der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. 6. Mitwirkungspflichten des Kunden 6.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Freigaben, Zugänge, Inhalte und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. 6.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verschieben sich Termine und Projektabläufe entsprechend. 6.3 Eine vereinbarte Laufzeit verlängert sich dadurch nicht automatisch. Die Vergütung bleibt bestehen. 6.4 Entstehende Stillstandszeiten und Mehraufwände können gesondert berechnet werden. 7. Abnahme und Korrekturen 7.1 Soweit Werkleistungen geschuldet sind, insbesondere bei Video- und Fotoproduktion, gilt Folgendes: a) Im Angebot enthaltene Korrekturen umfassen bis zu zwei Korrekturschleifen, sofern nicht anders vereinbart. b) Inhaltliche Neubestellungen nach Freigabe von Konzept oder Drehplanung gelten als Zusatzleistung und werden gesondert vergütet. 7.2 Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. 7.3 Zusatzleistungen, zusätzliche Änderungswünsche oder Erweiterungen werden nur gegen gesonderte Vergütung auf Basis eines neuen Angebots ausgeführt. 8. Terminregelungen und Ausfallhonorar 8.1 Terminverschiebungen oder Absagen durch den Kunden müssen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. 8.2 Bei Absagen, Verschiebungen oder Nichterscheinen durch den Kunden weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn werden 100 Prozent der für den Termin kalkulierten Vergütung fällig. 8.3 Zusätzlich sind bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremd-, Reise- und Personalkosten in voller Höhe vom Kunden zu erstatten, insbesondere Hotel-, Bahn-, Flug-, Mietwagen-, Studio-, Drittanbieter-, Mitarbeiter- und Freelancerkosten. 8.4 Dies gilt insbesondere für Drehtage, Beratungen, Workshops, Messeeinsätze und Vor-Ort-Termine. 8.5 Bei höherer Gewalt oder objektiv nicht vorhersehbaren Umständen, etwa schwerer Erkrankung, technischen Totalausfällen oder behördlichen Vorgaben, stimmen die Parteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin ab. 9. Nutzungsrechte 9.1 Der Kunde erhält an den erstellten Arbeitsergebnissen einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für eigene Zwecke, einschließlich organischer Nutzung und bezahlter Werbeanzeigen. 9.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. 9.3 Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte, insbesondere andere Agenturen oder Dienstleister, ist nur mit vorheriger Zustimmung in Textform zulässig. 9.4 Bearbeitungen, Umgestaltungen oder sonstige Veränderungen durch den Kunden oder Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung in Textform zulässig. 9.5 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Arbeitsergebnisse im Eigentum von ME. Performance Systems, Inhaber Michael Estler. 10. Rohdaten, Projektdateien und Archivierung 10.1 Rohdaten und Projektdateien verbleiben grundsätzlich bei ME. Performance Systems, Inhaber Michael Estler. 10.2 Eine Herausgabe von Rohdaten kann auf Wunsch gegen gesonderte Vereinbarung erfolgen. Erforderliche Speichermedien stellt der Kunde. 10.3 Rohdaten und Projektdateien werden 30 Tage nach Projektabschluss automatisch gelöscht, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Eine gesonderte Vorankündigung ist nicht geschuldet. 11. Referenzrecht 11.1 ME. Performance Systems, Inhaber Michael Estler ist berechtigt, erstellte Leistungen als Referenz zu verwenden. 11.2 Dies umfasst insbesondere die Nennung des Kundennamens, die Verwendung von Logos sowie Bild-, Ton- und Videomaterial und die Darstellung der Zusammenarbeit in Website, Social Media, Präsentationen, Angeboten, Vertriebsunterlagen und Schulungen. 12. Werbekonten, Plattformen und Drittanbieter 12.1 Werbebudgets und Medienkosten werden vom Kunden getragen. 12.2 Vertragspartner von Plattformen wie Meta, Google, LinkedIn, TikTok oder ähnlichen Diensten ist der Kunde. 12.3 Der Kunde stellt die erforderlichen Zugänge und Berechtigungen bereit und bleibt für Konten, Richtlinieneinhaltung und Inhalte verantwortlich. 12.4 Für Kontosperrungen, Reichweitenveränderungen, Algorithmusänderungen, Policy-Entscheidungen oder sonstige Plattformmaßnahmen übernimmt ME. Performance Systems, Inhaber Michael Estler keine Haftung. 13. KI-Leistungen 13.1 Soweit KI-basierte Leistungen oder Drittanbieter-Tools eingesetzt werden, erfolgt dies nach dem Stand der Technik und im Rahmen der Möglichkeiten der eingesetzten Systeme. 13.2 Eine Gewähr für jederzeitige Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit oder bestimmte Ergebnisse von KI-Systemen wird nicht übernommen. 13.3 Für Ausfälle, Fehlinterpretationen, Fehlklassifikationen oder Entscheidungen KI-gestützter Systeme und Drittanbieter haftet ME. Performance Systems, Inhaber Michael Estler nur im Rahmen von Ziffer 15. 13.4 Datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle für die vom Kunden verarbeiteten Daten bleibt grundsätzlich der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 14. Rechte Dritter und Freistellung 14.1 Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder rechtmäßig genutzt werden dürfen. 14.2 Der Kunde stellt ME. Performance Systems, Inhaber Michael Estler von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte resultieren. 15. Haftung 15.1 ME. Performance Systems, Inhaber Michael Estler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ME. Performance Systems, Inhaber Michael Estler nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 15.3 Die Haftung ist je Schadensfall der Höhe nach auf die Vergütung des betroffenen Einzelauftrags oder Vertragsabschnitts begrenzt. 15.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 15.5 Für Entscheidungen, Maßnahmen oder Einschränkungen von Plattformen und Drittanbietern haftet ME. Performance Systems, Inhaber Michael Estler nicht. 15.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 16. Kündigung 16.1 Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit möglich und muss spätestens 14 Tage vor Laufzeitende in Textform erfolgen. 16.2 Während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. 16.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 16.4 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei a) erheblichem Zahlungsverzug, b) nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten, c) grobem Vertrauensbruch. 16.5 Vor einer außerordentlichen Kündigung ist eine angemessene Frist zur Prüfung und Nachbesserung einzuräumen. 16.6 Bei einer vom Kunden veranlassten vorzeitigen Vertragsbeendigung bleibt die Vergütung für die Restlaufzeit grundsätzlich geschuldet. 17. Subunternehmer 17.1 ME. Performance Systems, Inhaber Michael Estler ist berechtigt, Subunternehmer, Freelancer, Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. 17.2 Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich. 18. Vertraulichkeit 18.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. 18.2 Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus fort. 18.3 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. 19. Gewährleistung 19.1 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung, anzuzeigen. 19.2 ME. Performance Systems, Inhaber Michael Estler erhält zunächst das Recht zur Nacherfüllung. 19.3 Weitergehende Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 20. Formklausel Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. 21. Gerichtsstand und anwendbares Recht 21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 21.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 73479 Ellwangen. 22. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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